GÜNSTIGE FIRMENWAGEN FÜRS HANDWERK

Gemäß demSlogan „Günstige Firmenwagen fürs Handwerk“ ist die SDH GmbH bereits seit über 10 Jahren Ihr Partner im Bereich Handwerksmobilität. Sie bietet Handwerksbetrieben attraktive Sonderkonditionen, Rabatte und Aktionen beim Erwerb eines neuen Firmenwagens beim lokalen Automobilhändler an. Darüber hinaus pflegt Sie vielfältige Kooperationen, wodurch für Handwerksbetriebe viele weitere, spannende Vorteile im Bereich der täglichen Mobilität bereitgehalten werden. Sie als gewerblich tätiger Handwerker profitieren somit nicht nur beim Erwerb von Neufahrzeugen (Pkw, Suv, Pick-up, Kleintransportern, Kastenwagen usw.), sondern erhalten auch SDH-Vorteile bei Fahrzeugeinrichtern, Tankkartenanbietern, Autovermietern, Versicherungsanbietern und vielen mehr.

IHRE SDH-VORTEILE

HOHE
KFZ-NACHLÄSSE

Mit dem SDH-Abrufschein sichern Sie sich als Handwerksbetrieb hohe Nachlässe auf Ihren neuen Firmenwagen und exklusive SDH-Sonderaktionen.

KOSTENFREIE MITGLIEDSCHAFT

Durch Ihre kostenfreie Registrierung werden Sie schnell und unkompliziert SDH-Mitglied – ganz ohne Verpflichtungen und Mitgliedsgebühren

DER
SDH-ABRUFSCHEIN

Für die Ausstellung eines Abrufscheins fällt lediglich eine Bearbeitungspauschale von 49,- € netto je Abrufscheinbestellung an. MEHR NICHT

LOKALER FAHRZEUGKAUF

Durch unsere Rahmenabkommen mit den Fahrzeugherstellern erwerben Sie Ihren neuen Firmenwagen lokal bei uns als Ihrem teilnehmenden Automobilhändler.

SDH ABRUFSCHEINE

Ein Abrufschein ist ein Berechtigungsschein mit dem definierte Personengruppen bestimmte Produkte oder Dienstleistungen vergünstigt erhalten können.

Der SDH-Abrufschein gehört zur Gruppe der Kfz-Abrufscheine. Mit unserem Berechtigungsschein weisen Sie in Ihrem lokalen Autohaus nach, dass Sie berechtigt sind die hohen SDH-Rabatte beim Erwerb Ihres neuen Firmenwagens zu erhalten. Dies ist durch unsere Rahmenverträge mit den Kfz-Herstellern möglich. Zusätzlich haben Sie durch den Abrufschein die Möglichkeit von exklusiven Sonderaktionen zu profitieren, die nur für selbständige bzw. gewerbetreibende Handwerker gültig sind.