Neuwagen­anschluss­garantie Extended Care & Flexcare

Sicherheit aus einer Hand

Mit der Neuwagenanschlussgarantie Extended Care(Reparaturkostenversicherung) und den Servicepaketen FlexCare2 von Stellantis erwartet Sie uneingeschränkter Schutz ohne Kompromisse – egal, ob Sie Privatkunde, Geschäftskunde oder Flottenbetreiber sind. Genießen Sie unbeschwerte und zuverlässige Mobilität und kostengünstigen Unterhalt beispielsweise über eine Verlängerung der Neuwagengarantie oder über eine zusätzliche Übernahme von Inspektionen sowie Kosten für Verschleißteile.​

Extended Care – Reparaturkostenschutz für maximale Sicherheit

Extended Care ist die Neuwagenanschlussgarantie von Stellantis in Form einer Reparaturkostenversicherung. Sie schließt direkt an die Neuwagengarantie an und schützt Sie vor hohen, unvorhersehbaren Reparaturkosten, die durch mechanische, elektrische oder elektronische Defekte entstehen können.
Der Versicherungsschutz greift automatisch nach Ablauf der Neuwagengarantie und kann für Neu- und Vorführfahrzeuge auch nachträglich bis zu zwei Jahre nach Erstzulassung abgeschlossen werden. Dank der direkten Schadenabwicklung über Ihren Händler müssen Sie im Schadenfall nicht in Vorleistung treten und bleiben jederzeit liquide.

Ihre Vorteile mit Extended Care

  • Garantieverlängerung bis zu 8 Jahre ab Beginn der Neuwagengarantie

  • Absicherung bis zu 200.000 km Laufleistung

  • Übernahme der vollen Lohn- und Materialkosten bei versicherten Defekten

  • Schutz auch bei mehrfachen Schadensfällen

  • Automatischer Übergang nach Ablauf der Neuwagengarantie

  • Fixe Kosten und hohe Planungssicherheit

  • Keine Vorleistung im Schadenfall durch direkte Abrechnung

  • Übertragbarer Leistungsanspruch bei Halterwechsel

  • Steigerung der Attraktivität und des Wiederverkaufswerts Ihres Fahrzeugs

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Extended Care der Stellantis Insurance Limited.

FlexCare – Planbare Service- und Wartungskosten

Mit den FlexCare-Serviceverträgen von Stellantis sichern Sie sich eine zuverlässige und transparente Lösung für die laufenden Unterhaltskosten Ihres Fahrzeugs. FlexCare umfasst – je nach gewähltem Paket – die regelmäßigen Wartungen gemäß Herstellervorgabe sowie zusätzliche Service-, Mobilitäts- und Verschleißleistungen.
Durch frei wählbare Laufzeiten und Kilometerleistungen lässt sich FlexCare individuell an Ihr persönliches Fahrprofil anpassen. Alle Leistungen werden von autorisierten Stellantis-Servicepartnern durchgeführt und tragen entscheidend zum Werterhalt Ihres Fahrzeugs bei.

Ihre Vorteile mit FlexCare

  • Individuell kombinierbare Service- und Wartungspakete

  • Übernahme der planmäßigen Inspektionen inklusive Arbeitslohn und Materialien

  • Je nach Paket zusätzliche Leistungen wie Verschleißteile und Mobilitätsservices

  • Flexible Laufzeiten und Kilometerleistungen

  • Kalkulierbare Kosten ohne unerwartete Ausgaben

  • Service ausschließlich bei autorisierten Stellantis-Partnern

  • Entlastung von organisatorischem Aufwand rund um Wartung und Service

  • Fahrzeuggebundene und übertragbare Leistungen

  • Nachhaltiger Werterhalt Ihres Fahrzeugs

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen von FlexCare.

Übersicht Flexcare Pakete

Häufige Fragen zu den Serviceprodukten

Versicherungsschutz besteht für versicherte Fahrzeugteile, die während der Dauer des Versicherungsschutzes ihre Funktionsfähigkeit unmittelbar und nicht infolge eines Defekts eines nicht vom Versicherungsschutz erfassten Teils verlieren. Versicherte haben entsprechend der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Anspruch auf die Erstattung von Kosten, die für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des versicherten Fahrzeugteils erforderlich sind.

Nein, die Gesamtkosten für die gewählten Versicherungslaufzeiten sind bei beiden Varianten identisch.

Grundsätzlich können Laufzeiten zwischen 25-96 Monaten gerechnet ab Erstzulassung gewählt werden. Bei Abschluss in Verbindung mit einem Leasing oder einer Finanzierung gilt dieselbe Laufzeit auch für die Versicherung.

Ja, Sie können Extended Care mit dem Wartungspaket Service Care Plus kombinieren.
Zu beachten ist der Zeitpunkt des Abschlusses, da bestimmte Fristen hierfür einzuhalten sind. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Händler beraten.

Es sind maximal 100.000 km zum Zeitpunkt des Abschlusses erlaubt.

Extended Care ist bis zu 24 Monate ab Erstzulassungsdatum abschließbar.

Grundsätzlich ja. Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter §4 4.1 sind jedoch sämtliche Fahrzeugumbauten oder -aufbauten sowie Aggregate und Teile, die nicht zur Originalausstattung des gelieferten Fahrzeugs gehören, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Nein, bei Gebrauchtwagen ist Extended Care nicht abschließbar. Für Gebrauchtwagen steht die PROTECT-Versicherung zur Verfügung.

Gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind u.a. Verschleißteile, Räder, Glasscheiben, Auspuffrohre, Polster, Fahrzeugumbauten oder -aufbauten sowie Aggregat und Teilen, Fremd- oder Zubehörteile, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine detaillierte Auflistung der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Bei Extended Care handelt es sich um eine Neuwagenanschlussgarantie in Form einer Reparaturkostenversicherung. Diese schließt an die Neuwagengarantie an und bietet einen vergleichbaren Absicherungsumfang wie beim FlexCare-Paket Complete Care Plus. Es gelten selbstverständlich die Ausschlüsse aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nein, bei Extended Care gibt es keine Selbstbeteiligung. Es wird bis zur vereinbarten Laufleistung und Laufzeit in voller Höhe geleistet.

Nein, Extended Care enthält keine Mobilitätsgarantie.

Nein, eine nachträgliche Anpassung ist bei Extended Care während der Vertragslaufzeit nicht möglich. Bitte achten Sie bei Vertragsabschluss auf eine realistische Planung der Laufleistung.

Ja, eine vorzeitige Kündigung ist in folgenden Fällen möglich:

  1. Generell bereits zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten;
  2. bei Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
    Bei einem Totalschaden bzw. Fahrzeugdiebstahl handelt es sich um ein Wagniswegfall. Es besteht also keine Grundlage mehr für den Versicherungsschutz. Bitte melden Sie das der Bank, damit die Versicherung beendet wird.

a, sofern es aber mit einer vorzeitigen Ablösung des Finanz-/Leasingvertrags einhergeht, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Bei einem Standalone Barvertrag (Einmalbetrag) sind alle Beiträge bereits vorschüssig bezahlt. Somit ist das Fahrzeug bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit und Laufleistung versichert. Eine Meldung an den Versicherer oder an die Bank ist NICHT nötig. Bitte händigen Sie sämtliche Vertragsunterlagen zu Extended Care an den Erwerber des Fahrzeuges aus.

Bei einem Standalone Abovertrag bitten wir Sie sich mit dem Übertragungswunsch an das Kundencenter zu wenden. Dort besprechen Sie dann die Vorgehensweise hinsichtlich der Zahlung der ausstehenden Beiträge. Sämtliche Vertragsunterlagen zu Extended Care sind auch in diesem Fall an den Erwerber des Fahrzeuges auszuhändigen.

Der Extended Care Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig beendet werden, sofern das Fahrzeug nachweislich veräußert wurde und keine Übertragung des Versicherungsschutzes an den neuen Erwerber gewünscht ist. Für die Beendigung der Versicherung benötigt die Bank einen Nachweis über den Verkauf.

Ansonsten gelten die Bestimmungen zum ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrecht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter 5. §5.2.

Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Dauer des Versicherungsschutzes ist von Ihnen nur derjenige Teil des Versicherungsentgelts geschuldet, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestand. Im Falle eines im Voraus gezahlten Versicherungsentgelts bzw. bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung während der Neuwagengarantie des Herstellers erhalten Sie eine entsprechende anteilige Kostenerstattung.Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der vereinbarten Dauer des Versicherungsschutzes ist von Ihnen nur derjenige Teil des Versicherungsentgelts geschuldet, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestand. Im Falle eines im Voraus gezahlten Versicherungsentgelts bzw. bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung während der Neuwagengarantie des Herstellers erhalten Sie eine entsprechende anteilige Kostenerstattung.

Die Meldung erfolgt über die reparierende Werkstatt. Diese wird die Freigabe für die Reparatur bei unserem Dienstleister Car Garantie Courtage anfragen. Die Prüfung und die Regulierung erfolgen ausschließlich hierüber.

Service Center Car Garantie Courtage

info@garantiestellantis.de oder +49 800 3814210

Ihre Daten werden nur für den Vertrag genutzt, den Sie angefragt haben.
Sie werden geprüft und gespeichert – aber nicht an Dritte weitergegeben.
Wenn Sie Werbung oder Informationen zu weiteren Angeboten möchten, müssen Sie das extra erlauben – mit Ihrer Unterschrift beim Vertragsabschluss.

Fahrzeuge, die erstmalig im Ausland zugelassen wurden, sind leider nicht versicherbar.