Förderung von bis zu 6.000 Euro sichern!

Elektromobilität jetzt fördern lassen 🚗⚡

Staatliche Förderung für Elektro- & Plug-in-Hybridfahrzeuge

Der Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug lohnt sich jetzt mehr denn je. Mit der aktuellen staatlichen Förderung sichern sich Privatkunden attraktive Zuschüsse beim Kauf oder Leasing von Elektroautos und Plug-in-Hybriden.

Wir zeigen Ihnen auf einen Blick, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen gelten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich nach der gewählten Fahrzeugart sowie dem zu versteuernden Jahreseinkommen.

Für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs wird eine Basisförderung in Höhe von 3.000 € gewährt.
Beim Kauf oder Leasing eines Plug-in-Hybridfahrzeugs beträgt die Basisförderung 1.500 €.

Zusätzlich können einkommensabhängige Zuschläge in Anspruch genommen werden:

  • Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 60.000 € erhöht sich die Förderung um 1.000 €.

  • Bei einem Jahreseinkommen bis 45.000 € wird ein weiterer Zuschlag in Höhe von 1.000 € gewährt.

Für Familien gilt ein zusätzlicher Kinderbonus von 500 € pro Kind, maximal jedoch 1.000 €.

Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 6.000 € möglich.

Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und gilt unter folgenden Voraussetzungen:

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten.
Bei einem Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze auf 85.000 €, bei zwei Kindern auf 90.000 €.
Berücksichtigt werden ausschließlich eigene Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; weitere Kinder führen zu keiner zusätzlichen Erhöhung der Einkommensgrenze.

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026.

Förderfähig sind:

  • Elektrofahrzeuge

  • Fahrzeuge mit Range Extender

  • Plug-in-Hybridfahrzeuge mit

    • einem CO₂-Ausstoß von weniger als 60 g/km oder

    • einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 80 km

Eine Preisobergrenze beim Fahrzeuglistenpreis besteht nicht.
Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu förderfähigen Fahrzeugen und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Kauf, Leasing und Förderung.

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