Der Hyundai IONIQ 6
mtl. 403,28 €

Hyundai IONIQ 6 Elektro (77,4 kWh), Frontantrieb, 168 kW (229 PS), 18-Zoll-Leichtmetallfelgen

Fahrzeugpreis: 54.000,00 €
Einmalige Sonderzahlung: 5.500,00 €
Laufzeit: 48 Monate
Gesamtlaufleistung: 40.000 km
Gesamtbetrag: 24.857,44 €
Überführungskosten: 1.190,00 €
Mtl. Leasingrate: 403,28 €

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unseren Autohäusern
in Bamberg oder Schweinfurt.

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Komfortables Reisen

Der Autobahnassistent (HDA 2.0) hält automatisch Geschwindigkeit, Spur und Sicherheitsabstand und unterstützt Sie beim Spurwechsel und Ausweichen

Vehicle-to-load (V2L)

Dank der Vehicle-to-Load-Technologie (V2L) laden oder betreiben Sie elektrische Geräte mit bis zu 3,6 kW über die bordeigene 230-V-Steckdose.

Beeindruckende Ladepower

Schnell laden und weit kommen: Das 800-Volt-Batteriesystem des IONIQ 6 und der Charge myHyundai Ladetarif überzeugen

Die neue Welt erwacht

Der elegante und unverwechselbare IONIQ 6 läutet eine neue Ära der Elektromobilität ein. Sein stromlinienförmiges Design und sein kokonartiges Interieur schaffen eine exklusive Raumerfahrung, die das Unterwegssein im Auto völlig neu definiert.

Stromverbrauch für den IONIQ 6 mit 111 kW (151 PS), Heckantrieb Elektro, 53 kWh Batterie, Reduktionsgetriebe nach den realitätsnäheren WLTP-Werten: Kombiniert 13,9 kWh/100 km; elektrische Reichweite bei voller Batterie: 429 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Effizienzklasse: n. v.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 17. November 2022 setzt sich die Umweltprämie aus dem Bundesanteil am Umweltbonus in Höhe von 4.500,00 EUR (bei Beantragung ab dem 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023) und dem Herstelleranteil von Hyundai bzw. von dem Hyundai Vertragshändler in Höhe von 2.677,50 EUR (brutto) zusammen. Voraussetzung für die Gewährung ist ab dem 01.01.2023 eine Haltedauer von 12 Monaten. Ab dem 01.09.2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt. Der Herstelleranteil von Hyundai ist vom teilnehmenden Händler im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Der Bundesanteil ist gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen und wird bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.